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ePass - der neue biometrische Reisepass 
5. Vorbehalte gegen den ePass
5.4.2 Echter ePass mit falschen Papieren
Basierend auf [ROSS 2005] stellt sich die Frage, ob es möglich sein
wird, einen echten ePass mit gefälschten Dokumenten zu bekommen.
Meldet man seinen Personalausweis und Reisepass als gestohlen,
können neue Ausweisdokumente auch mit einem Identitätsnachweis 
beispielsweise mit einer Geburtsurkunde oder einem Führerschein 
beantragt werden [SKBS 2005]. Sollten überhaupt keine Ausweis-
dokumente mehr vorhanden sein, kann der Identitätsnachweis auch
mit einem Zeugen erfolgen [SKBS 2005]. Es scheint offensichtlich,
dass Geburtsurkunde oder Führerschein im Vergleich zu einem
(biometrischen) Personalausweis oder Reisepass verhältnismäßig
leicht zu fälschen sind und auch ein „falscher Zeuge“ mit entspre-
chendem Aufwand beschafft werden kann. Zu bedenken gilt, dass
dem jeweiligen Einwohnermeldeamt sämtliche Daten der ursprüngli-
chen Ausweisbeantragung vorliegen und somit beispielsweise ein
Vergleich des vorliegenden Fotos mit der beantragenden Person er-
folgen kann². Somit ist das Beantragen eines echten ePasses mit fal-
schen Daten schwer möglich und auch nur für Personen, die sich
schon in Deutschland befinden. 
5.4.3 Gefälschte Pässe aus Ländern, die keinen ePass
nutzen
Dieser Teil des Buches ist in diesem Auszug nicht enthalten.
                                                
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Dies wird auch durchgeführt, laut Auskunft der Leiterin des Einwohnermeldeam-
tes/Bürgerbüros Magdeburg
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